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Erbschaft und Testament - Ihr Wille Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut. Das trifft des Öfteren auch auf letztwillige Verfügungen zu und verursacht genau das, was der oder die Verfügende nun überhaupt nicht als Allerletztes wollte: Streit unter den Hinterbliebenen. Die rechtskonforme Verfassung Ihres letzten Willens ist an zahlreiche gesetzliche und formale Voraussetzungen verknüpft, die Geltung erlangen, wenn Sie Ihren ggf. anderslautenden Willen nicht oder nicht richtig aufsetzen. Denn Vieles kann anders als im Gesetz verfügt werden, wenn es dementsprechend richtig verfügt wird - oder frühzeitig gehandelt wird. Wir sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille genau so abgefasst ist, dass tatsächlich auch so verfügt wird, wie Sie (und ggf. Ihr Lebenspartner) es auch wollen. Wir beraten Sie gerne. Lassen Sie uns darüber ins Gespräch kommen.